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Möglichkeiten der Ausweisung der Umsatzsteuer auf Betriebskostenabrechnungen
Updated Juni 28

    Möglichkeiten der Ausweisung der Umsatzsteuer auf Betriebskostenabrechnungen

    Mit eTASK.Betriebskostenabrechnung kannst du die Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer unterschiedlich auf einer Betriebskostenabrechnung ausweisen bzw. nicht angeben lassen. Auch für einen Mieter, der mehrwertsteuerbefreit ist, können Kosten in einer Betriebskostenart anfallen, auf die aber Mehrwertsteuer zu entrichten ist. Um diese unterschiedlichen Fälle abzubilden, verwende das Merkmal BK-Abrechnung in dem abzurechnenden Mietvertrag und stelle die Betriebskostenart entsprechend ein.

    Stelle die jeweils angegebenen Werte ein, um einen in der Tabelle dargestellten Anwendungsfall darzustellen.

    Anwendungsfall

    Merkmal BK-Abrechnung im Mietvertrag

    Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung

    Beispiel anhand einer Rechnung von 100 €

    Anwendungsfall

    Merkmal BK-Abrechnung im Mietvertrag

    Auswirkung auf die Betriebskostenabrechnung

    Beispiel anhand einer Rechnung von 100 €

    Der Mieter ist umsatzsteuerbefreit (Regelfall bei Wohnmietraum)

    Netto

    Netto und Brutto sind gleich. Die Mehrwertsteuer beträgt 0 %.

    (bei einer Mehrwertsteuer von 19 %)

    Netto = 100 €;

    Brutto = 100 €; 

    MwSt. = 19 %

    Der Mieter ist nicht umsatzsteuerbefreit (Regelfall bei gewerblicher Vermietung; Vermieter muss für Mehrwertsteuer optieren)

    Netto + MwSt

    Netto und Brutto werden ausgewiesen. Brutto = Netto * MwSt. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.

    (bei einer Mehrwertsteuer von 19 %)

    Netto: 100 €;

    Brutto = 119 €; 

    MwSt. = 19 %

    Der Mieter ist umsatzsteuerbefreit, muss die Umsatzsteuer aber trotzdem zahlen, um Verluste auf Vermieterseite zu vermeiden (nur bei ausdrücklicher Regelung im Mietvertrag)

    Brutto

    Brutto wird immer in Netto geschrieben, die Mehrwertsteuer wird im Hintergrund angerechnet.

    (bei einer Mehrwertsteuer von 19 %)

    Netto = 119 €;

    Brutto = 119 €;

    MwSt = 0 %

    Unterschiedliche Fälle, in denen die Umsatzsteuer auf der Abrechnung ausgewiesen oder nicht ausgewiesen werden muss

    Brutto = Netto

    Abhängig davon, ob die Mehrwertsteuer ausgewiesen wird oder nicht, wird der Rechnungsbetrag unterschiedlich dargestellt. Dies hängt von der Einstellung der Betriebskostenart ab. Die folgende Erklärung bezieht sich auf die Einstellung der Betriebskostenart.

    1. Wenn USt. immer ausweisen aktiviert:

    1. Wenn kein Wert in Spalte USt. für N = B, dann ist Brutto = Netto + Netto * Prozentsatz in Spalte USt.

      Wenn Wert in Spalte USt. für N = B vorhanden, dann ist Brutto = Netto + Netto * Prozentsatz in Spalte USt. für N = B

    1. Wenn USt. immer ausweisen deaktiviert:

    1. Wenn kein Wert in Spalte USt. für N = B, dann ist Netto = Netto + Netto * Prozentsatz in Spalte USt.; Brutto erhält denselben Wert

      Wenn Wert in Spalte USt. für N = B vorhanden, dann ist Netto = Netto + Netto * Prozentsatz in Spalte USt. für N = B; Brutto erhält denselben Wert

    (bei einer Umsatzsteuer von 19 % und einer Umsatzsteuer für N = B von 16 %)

    1a: Netto = 100 €; Brutto = 119 €; MwSt. = 19 %

    1b: Netto = 100 €; Brutto = 116 €; MwSt. = 16 %

    2a: Netto = 119 €, Brutto = 119 €; MwSt. = 0 %

    2b: Netto = 116 €; Brutto = 116 €; MwSt. = 0 %

     

     

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    Betriebskostenabrechnung

     

     

     


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