Restwertberechnung von Inventargegenständen
Die Restwertberechnung erfolgt automatisiert angelehnt an die deutschen steuerrechtlichen Vorschriften zur Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Durch die monatliche Berechnung wird der aktuelle buchhalterische Wert jedes Inventargegenstands ermittelt.
Rechtliche Grundlagen:
§ 6 Abs. 2 EStG (Geringwertige Wirtschaftsgüter)
§ 7 Abs. 1 EStG (Lineare Abschreibung für Abnutzung)
Die Berechnung erfolgt vollautomatisch zum Monatsende und berücksichtigt die Anschaffungskosten, das Anschaffungsdatum sowie die festgelegte Nutzungsdauer des jeweiligen Gegenstands.
Die Restwertberechnung in eTASK dient der operativen Verwaltung und Bewertung von Inventargegenständen und Anlagen. Sie unterstützt betriebliche Entscheidungen wie die Planung von Ersatzanschaffungen, die Abwägung zwischen Reparatur und Neuanschaffung, die Budgetplanung für Investitionen sowie die Verwaltung des Anlagevermögens. Für steuerliche und buchhalterische Zwecke ist ausschließlich die Finanzbuchhaltung maßgeblich.
Abschreibungsregeln
Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Bis 800 € netto:
Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr
Restwert wird auf 0 € gesetzt
801 € bis 1.000 € netto:
Pool-Abschreibung über 5 Jahre
Jährlich 20 % Abschreibung
Nach 5 Jahren ist der Restwert 0 €
Reguläre Abschreibung
Über 1.000 € netto:
Lineare Abschreibung nach der festgelegten Nutzungsdauer
Monatlich anteilige Berechnung
Nach vollständiger Abschreibung verbleibt ein Erinnerungswert von 1 €
Berechnungsbeispiel:
Anschaffungskosten: 12.000 €
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Monatliche Abschreibung: 100 € (12.000 € ÷ 10 Jahre ÷ 12 Monate)
Nach 71 Monaten: Restwert 4.900 €
Das Anschaffungsdatum ist gepflegt
Die Anschaffungskosten sind gepflegt und liegen über 0 €
Das Objekt ist nicht ausgesondert
Bei Gegenständen über 1.000 €: Die Nutzungsdauer ist gepflegt
Sind die Voraussetzungen erfüllt, muss lediglich der Timerjob in der Systemsteuerung aktiviert werden. Sollte dies nachgetragen werden müssen oder es sich um eine Neuanlage von Objekten handeln, folge einer dieser drei Optionen.
1. Daten nachtragen/eintragen
Option 1: Manuelle Datenpflege
Pfad zum Ausgangspunkt: Objekte/Assets – Objektliste
Öffne den Eintrag, bei dem Daten nachgetragen werden müssen.
Trage nun das Anschaffungsdatum, die Anschaffungskosten [Euro], die Gesamtnutzungsdauer [a] in Jahren nacht (wichtig bei über 1.000 €)
Leere ggf. das Feld Aussonderungsdatum.
Klicke in der Arbeitsleiste auf Speichern.
Option 2: Übernahme per Schnittstelle aus der Anlagenliste Finanzbuchhaltung
Bei dieser Option werden die Stammdaten der Inventargegenstände nicht manuell, sondern automatisiert per Datenschnittstelle aus dem Anlagenverzeichnis der Finanzbuchhaltung importiert.
Dieses Vorgehen vermeidet Übertragungsfehler und kann bei der Anlage/Aktualisierung von vielen Daten eine Zeitersparnis bedeuten.
Export der Anlagendaten aus der Finanzbuchhaltung (z. B. als CSV-, Excel- oder XML-Datei, oder per direkter Systemkopplung).
Prüfen, ob das Exportformat den Anforderungen des Imports in eTASK entspricht (Felder wie Inventarnummer, Anschaffungskosten, Anschaffungsdatum, Nutzungsdauer etc. müssen enthalten sein).
Importvorgang in eTASK starten:
a) Im eTASK-Portal die Importfunktion für Anlagendaten aufrufen.
b) Die Exportdatei auswählen oder die Schnittstelle konfigurieren.
c) Importparameter prüfen (z. B. Zuordnung der Felder, Dublettenprüfung).Import durchführen:
a) Die Daten werden automatisch eingelesen.
b) Neue Inventargegenstände werden angelegt, bestehende aktualisiert.Ergebnis prüfen:
a) Importprotokoll auf Fehler oder Warnungen kontrollieren.
b) Stichprobenartig die übernommenen Daten im System prüfen.
Hinweis: Die genaue Vorgehensweise kann je nach eingesetztem System und Schnittstelle leicht variieren. Bei Fragen zur technischen Umsetzung oder zum Importformat empfiehlt sich die Rücksprache mit der IT oder dem eTASK-Support.
Beispiele für Nutzungsdauern:
Büromöbel: 13 Jahre
Computer und EDV-Geräte: 1-3 Jahre
Kraftfahrzeuge: 6 Jahre
Produktionsmaschinen: 8-14 Jahre
2. Aktiviere den Timerjob zur Restwertberechnung von Objekten:
Aktiviere den Timerjob Restwertberechnung von Objekten.
Siehe Timerjobs aktivieren
Nach Vervollständigung der Stammdaten werden sie bei der nächsten Berechnung automatisch erfasst. Die Berechnung erfolgt automatisch zum Monatsende.
Hinweis: Gegenstände mit linearer Abschreibung (über 1.000 €) behalten nach vollständiger Abschreibung einen buchhalterischen Restwert von 1 € (Erinnerungswert). Dies dient als Nachweis, dass der Gegenstand noch im Bestand ist.
Hinweis: Die Abschreibung wird nicht jahresweise, sondern monatlich anteilig berechnet. Dies ermöglicht eine genauere Wertermittlung zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb des Geschäftsjahres.
Hinweis: Objekte mit einem Aussonderungsdatum werden nicht mehr in die Berechnung einbezogen. Der Restwert zum Zeitpunkt der Aussonderung bleibt im System dokumentiert.
IC2906
Datenimport und -export über Excel
Vorschläge für das Verfassen von Matchcodes