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    Abrechnungsszenario: Betriebskostenpauschale
    Updated Juni 27

      Abrechnungsszenario: Betriebskostenpauschale

      Property-Management Header.png

       

      In diesem Artikel erfährst du, wie du Mietverträge mit einer Betriebskostenpauschale versiehst und was genau mit den Betriebskosten in der Pauschale bei der Abrechnung passiert.

      Unterschiede zum Standardszenario:

      Für pauschale Betriebskostenarten wird nach der Berechnung des Gebäudes keine Rechnung für den Mieter erzeugt. Die Betriebskostenumlage wird dennoch berechnet und kann eingesehen werden.

      Das Abrechnungsszenario „Standardabrechnung“ ist dir bekannt

      Pfad zum Ausgangspunkt: Liegenschaften/CAD/BIM - Liegenschaftskataster oder Liegenschaften/CAD/BIM - Liegenschaftsexplorer

      Öffne das Gebäude, dessen Pauschale du bearbeiten möchtest.

      Öffne in der Arbeitsleiste und Weitere Daten die Liste Gebäudeumlageschlüssel zu Betriebskostenart.

      Öffne den Datensatz der Betriebskostenart, dessen Kosten in der Pauschale enthalten sein sollen.

      Aktiviere im Formular das Kontrollkästchen In Pauschale enthalten.

      Klicke auf Speichern.

      Öffne unter Property-Management - Vermietung - Mietverträge den Mietvertrag, für den du die Pauschale einstellen möchtest.

      Setze im Bereich Zusätzliche Informationen ein Häkchen bei Betriebskostenpauschale.

      Klicke auf Speichern.

      In der Betriebskostenabrechnung werden die Betriebskostenarten in der Pauschale berechnet, aber dem Mieter nicht in Rechnung gestellt.

      Hinweis: Wenn für das Gebäude mehrere Betriebskostenarten in der Pauschale enthalten sein sollen, kannst du die Änderungen komfortabler über die Funktion Massenänderung in der Liste Gebäudeumlageschlüssel zu Betriebskostenart durchführen.

      Hinweis: Alle Betriebskostenarten, bei denen das Kontrollkästchen nicht aktiviert wird, werden weiterhin im Mietvertrag als Betriebskosten angerechnet und nach der Betriebskostenabrechnung in Rechnung gestellt.

      Tipp: Stelle sicher, dass die Kaltmiete hoch genug ist, um die Betriebskostenpauschale abzudecken.

       

       

       

       

       

       

       

      Betriebskostenabrechnung

       

       

       

       

       

       

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