Zuordnung einer Ausgangsrechnung zu einem Zahlungslauf
Damit eine Ausgangsrechnung einem Zahlungslauf zugeordnet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Andernfalls würde die Überweisung der Beträge fehlschlagen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Es handelt sich um eine Gutschrift (negativer Rechnungsbetrag)
Die Rechnung ist zur Bezahlung freigegeben
Hinweis: Die Freigabe einer Ausgangsrechnung kann nur manuell erfolgen.
Die Ausgangsrechnungen der Gesellschaft, der die Rechnung zugeordnet ist, sind für eTASK.Zahlungsverkehr aktiviert
Es liegt ein eigenes Bankkonto für die Gesellschaft vor
Die Ausgangsrechnung ist nicht bereits vollständig in einem Zahlungslauf vorhanden. Bei Teilzahlungen kann die Ausgangsrechnung erneut einem Zahlungslauf zugeordnet werden.
Hinweis: Ausgangsrechnungen, die sich aktuell in Zahlungsläufen befinden, werden entsprechend markiert. Die Markierung verhindert, dass die Ausgangsrechnung in einen anderen Zahlungslauf aufgenommen werden kann.
Die Ausgangsrechnung ist unbezahlt
Hinweis: Ausgangsrechnungen gelten als bezahlt, sobald ihr Kontobuchungen in Höhe des Gesamtbetrags der Rechnung zugeordnet wurden.
Die Ausgangsrechnung wurde nicht storniert
Die Ausgangsrechnung ist für den Zahlungslauf freigegeben
Achtung: Bei Gutschriften darf das Häkchen bei Lastschrift nicht entfernt werden, da sonst die hinterlegte Bankverbindung gelöscht wird.